Neue Regeln für Geflügelhalter


Stand vom 25.03.2021

Verdacht auf Gefügelpest nach Käufen von Junghennen. Bei Wildvögeln in Sachsen bereits 59 Tiere nachweislich
infziert. In Sachsen besteht der Verdacht auf weitere Ausbrüche von Gefügelpest, nach dem Halter Junghennen von der Thüringer Zweigstelle des Gefügelhofs Schulte in Delbrück-Westenholz (Nordrhein-Westfalen) gekauft hatten. Beidem  Betrieb  war  Anfang  der  Woche  die  Gefügelpest  feststellt  worden. Junghennen wurden von dort in kleinen Chargen
im gesamten Bundesgebietverkauft – darunter auch an Gefügelbetriebe in Sachsen, Thüringenund Baden-Württemberg.
In Sachsen sind nach bisherigem Kenntnisstand. Kleinsthaltungen im Vogtlandkreis und im Landkreis Leipzig betroffen.

Bereits bekannte Haltungen wurden durch das zuständigeLebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter gesperrt
und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Da der Verbleib der vom Händleraus NRW veräußerten Tiere nicht vollständig  nachvollzogen  werden kann, fordert das Landestierseuchenbekämpfungszentrum des Freistaates Sachsen
alle Halter auf, die Tiere ab Anfang März von dem Händler gekauft haben, unverzüglich mit dem Lebensmittel-überwachungs- und Veterinäramt ihres Landkreises oder ihrer kreisfreien Stadt Kontakt aufzunehmen.

Bei dem Junghennen-Händler handelt sich um einen Betrieb in Delbrück-Westenholz  in  Nordrhein-Westfalen.
Es existiert eine Zweigstelle des Betriebes in  Apolda im Thüringer Landkreis Weimarer Land, über den die Tiere
verkauft worden sind. Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen wurden festgestellt, dass durch die Tierverkäufe aktuell 6 Kontaktbetriebe im  Vogtlandkreis vorhanden sind. Aufgrund der bisher durch geführten Abklärungs-untersuchungen besteht bei mindestens einem der Kontaktbetriebe im Vogtlandkreis der Verdacht auf Gefügelpest.
Auch der Landkreis Leipzig (hier: Wurzen,  Grimma, Borna) wurde Anfang März beliefert. Genaue Tierhalterangaben
sind dazu bisher nicht bekannt. Eventuell ist  davon auszugehen, dass die Tiere in weiteren sächsischen Landkreisen
in kleinen Mengen durch den Händler abgegeben wurden.

Aktuell ist das Infektions geschehen der hochpathogenen aviären Infuenza(HPAI) des Subtyp H5 in Sachsen sehr  dynamisch. Die Zahl der Fälle von Gefügelpest bei Wildvögeln stieg in den letzten Tagen auf insgesamt 59. Betroffen
sind vor allem Schwäne, aber vereinzelt auch Stockenten, Graugänse, Wildgänse und ein Bussard. Bei gehaltenen Vögeln
ist in diesem Jahr das Virus zu dem in einem Tierpark im Landkreis Zwickau sowie in einer Kleinsthaltung in
Mittelsachsen festgestellt worden. Die entsprechenden behördlichen Maßnahmen wurden eingeleitet und durchgeführt.

Im Freistaat Sachsen gilt wegen des aktuellen Tierseuchengeschehens ein Erlass unseres Ministeriums, nach dem die  Lebensmittel-überwachungs- und Veterinärämter (LÜVÄ) eine risikoorientierte Stallplicht für Gefügelanordnen.

Bei der Gefügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Infuenza bei Gefügel und anderen Vögeln, die  durch hochpathogene Infuenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende  des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden,
auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern.

Stand vom 07.01.2021

Der Landkreis Mittelsachsen hat heute eine neue Allgemeinverfügung zur Geflügelpest erlassen. Demnach müssen
Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse, ausgenommen Laufvögel)  in einigen Ortsteilen und in der Nähe von großen Gewässern ihre Tiere einstallen. Damit soll eine
Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden.

Konkret betroffen sind alle Halter in den Ortsteilen Hilbersdorf, Naundorf der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, im Ortsteil Beicha der Großen Kreisstadt Döbeln, im Ortsteil  Voigtsdorf der Gemeinde Dorfchemnitz, im Ortsteil Steina der Stadt Hartha, im Ortsteil Doberschwitz der Stadt Leisnig, im Ortsteil Zethau der Gemeinde Mulda, in den Ortsteilen
Ostrau, Schrebitz, Sömnitz, Töllschütz der Gemeinde Ostrau, im Ortsteil Hirschfeld der Gemeinde Reinsberg, im Ortsteil Breitenborn der Großen Kreisstadt Rochlitz, im Ortsteil Niederforst von der Stadt Roßwein, in den Ortsteilen
Gröbschütz, Zschaagwitz der Gemeinde Seelitz, im Ortsteil Pappendorf der Gemeinde Striegistal. Dort gibt es eine
größere Dichte an Geflügel.

Außerdem sind die Tiere in der Nähe der Flüsse Chemnitz, Flöha, Freiberger Mulde, Zschopau, Zwickauer Mulde und
der Gewässer Großhartmannsdorfer Großteich, Talsperre Kriebstein, Talsperre Lichtenberg, einschließlich der
Vorsperre Dittersbach und der Talsperre Rauschenbach in den Stall zu bringen bzw. unter einer festen Behausung zu halten. Als Orientierung gilt hier der Abstand zu den Gewässern von 500 Metern. Auf der Internetseite des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes wurde eine interaktive Karte zur Verfügung gestellt, damit sich die Geflügelhalter daran orientieren können. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen bis auf Weiteres und ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de nachzulesen.

Weiterhin bestand hat eine Allgemeinverfügung von Ende Dezember. Teile von Leisnig beziehungsweise
Großweitzschen sind ein sogenanntes Beobachtungsgebiet, da ein Geflügelbestand in Mutzschen von der Gefügelpest betroffen ist. Die Geflügelhalter müssen daher ihren Bestand (sofern noch nicht geschehen) umgehend dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt melden beziehungsweise aktualisieren, ebenso sind verendete Tiere anzuzeigen. Außerdem sind die Tiere in Ställen beziehungsweise in einer entsprechenden Schutzeinrichtung unterzubringen. Gehaltende Vögel dürfen nicht aus dem Tierbestand gebracht werden. Eine Ausnahmegenehmigung
erteilt aber bei Bedarf das Veterinäramt. In Mittelsachsen gab es zuletzt 2017 positive Fälle der Geflügelpest bei
Wildvögeln.

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